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   BFH, 10.10.1972 - VII R 21/70   

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https://dejure.org/1972,10676
BFH, 10.10.1972 - VII R 21/70 (https://dejure.org/1972,10676)
BFH, Entscheidung vom 10.10.1972 - VII R 21/70 (https://dejure.org/1972,10676)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 1972 - VII R 21/70 (https://dejure.org/1972,10676)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 107, 174
  • DB 1972, 2446
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 27.06.1973 - II R 179/71

    Kraftfahrzeugsteuer - Zuordnung zu Verkehrsteuern - Abgrenzung zu

    Anfang und Ende der Steuerpflicht sind in so engem Maße mit diesen öffentlich-rechtlichen Akten (Zulassung und Abmeldung) verknüpft, daß die Kraftfahrzeugsteuer den Verkehrsteuern zugeordnet werden muß (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Oktober 1972 VII R 21/70, BFHE 107, 174).
  • BFH, 25.10.1977 - VII R 5/74

    Importeur - Nachforderung von Zöllen - Grundsatz von Treu und Glauben - Vertrauen

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats verstößt die Inanspruchnahme eines Steuerpflichtigen durch einen Nachforderungsbescheid gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn sie im Widerspruch steht zu einem vorangegangenen nachhaltigen Verhalten oder einer nachdrücklichen Willensäußerung der Verwaltung, der Steuerpflichtige wegen dieses bisherigen Verhaltens der Verwaltung auf ein entsprechendes künftiges Verhalten vertraut hat und vertrauen durfte und daher die Nachforderung mit dem allgemeinen Rechtsempfinden unvereinbar ist (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 10. Oktober 1972 VII R 21/70, BFHE 107, 174, 177; vom 19. Februar 1974 VII K 17/70, BFHE 112, 98, 104; vom 1. Juli 1975 VII R 25/73, BFHE 117, 120, 125, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 12.03.1985 - VII R 91/82

    Voraussetzungen der Eingangsabgabenfreiheit eines Schiffes

    Die vom FG getroffenen Feststellungen rechtfertigen es, die Eingangsabgaben als mit der Überlassung der Yacht nach - formloser - Abfertigung zu einer mangels eines ausländischen Heimathafens des Schiffes nicht bewilligten vorübergehenden Zollgutverwendung entstanden anzusehen (§ 21 Abs. 2 UStG 1967, § 7 Abs. 1 des Leuchtmittelsteuergesetzes in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZG in der vor dem 1. Oktober 1980 geltenden Fassung, § 117 Abs. 1, § 134 Nr. 2 der Allgemeinen Zollordnung, Anhang 24 A I Nr. 4 der Dienstanweisung zum ZG und zur AZO; vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 24. Juni 1969 VII R 38/66, BFHE 96, 243, 245 f., und vom 10. Oktober 1972 VII R 21/70, BFHE 107, 174, 176 f.), falls das Schiff nicht eingangsabgabenfrei war.
  • FG München, 22.11.2011 - 2 K 1488/09

    Absehen von Umsatzsteuerfestsetzung aus Gründen des Vertrauensschutzes

    Die den BFH-Urteilen vom 10. Oktober 1972 VII R 21/70, BFHE 107, 174, vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BFHE 124, 105 und vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90 zu Grunde liegenden Sachverhalte sind mit vorliegendem Sachverhalt nicht vergleichbar.
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